Hiermit beantrage ich die Fördermitgliedschaft:
Nach der Bewilligung der Aufnahme als Fördermitglied erhältst Du von uns den Zugang zum Mitgliederbereich. Die Mitgliedschaft wird bis auf Widerruf durch das Präsidium jährlich verlängert. Der freiwillige Austritt kann nur mit Ende jeden Kalendermonats erfolgen. Die Abmeldung muss bis zum 20. des Vormonats schriftlich oder per E-Mail bei dem Leitungsorgan eintreffen. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist der Austritt erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe bzw. der E-Mail maßgeblich. Die Mitgliedsbeitragspflicht erlischt erst mit der Wirksamkeit des Austritts. Bereits im Vorhinein bezahlte und durch den Austritt nicht mehr konsumierte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet. Der Zweck und die Aufgabenstellung sind mir bekannt.
Informationspflicht und Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU
Zur Verwaltung und Abwicklung im Verein (schriftlich und elektronisch):
Deine Daten sind nur Personen zugänglich, die im Verwaltungsbereich tätig sind. Deine Daten werden NICHT an Dritte weitergegeben, die nicht unserer Akademie bzw. Kooperationspartnern (siehe oben) angehören. Deine Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert, darüber hinaus, soweit es uns gesetzlich vorgeschrieben ist. Du hast jederzeit das Recht auf Datenübertragung. Du kannst dieses Recht schriftlich wahrnehmen. Zudem hast Du ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Falls der Verein Fotos und Videos von dir aufnimmt, dürfen diese für Vereinszwecke (wie z. Bsp.: im Mitgliederbereich, auf der Webseite, im Newsletter, auf Social Media und weiteren Plattformen) verwendet werden. Du kannst diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.